Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lightwerk GmbH
Stand: 19.02.2008
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") zwischen Ihnen als Kunden und Lightwerk vereinbart:
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lightwerk GmbH, Schulze-Delitzsch-Str. 38, 70565 Stuttgart, Deutschland, (nachfolgend "Lightwerk") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Lightwerk nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.lightwerk.com/agb/ jederzeit abrufbar.
- Kostenvoranschlag
Auf Wunsch des Kunden erstellt Lightwerk einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen.
- Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen; Abweichungen von bis zu 20% sind möglich.
Sämtliche in einem Kostenvoranschlag nicht genannten Leistungen, werden im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht und nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag verrechnet.
Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (> 20%), wird Lightwerk den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Für die bis dahin vereinbarte und erbrachte Leistung hat Lightwerk einen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht für Aufwendungen, die nicht in der Vergütung enthalten sind.
Angebote, Vertragsschluss, Form
Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch Lightwerk.
Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
Angebote der Lightwerk sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich Lightwerk zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Lightwerk.
Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird Lightwerk eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Leistungen
Die Einzelheiten der von Lightwerk für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
Ohne gesonderte Vereinbarung ist Lightwerk nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
Lightwerk ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
Mitwirkungsleistungen
Der Kunde unterstützt Lightwerk bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard-Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von Lightwerk in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter Daten-Formate eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Lightwerk, einsehbar unter http://www.lightwerk.com/ueber-uns/agb/verguetung/
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Lightwerk unverzüglich mitzuteilen.
Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Leistungsänderungen
Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Lightwerk schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Lightwerk zu vergüten.
Lightwerk teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Lightwerk wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
Wünscht Lightwerk eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Lightwerk.
Freigabe, Abnahme
Nach Aufforderung durch Lightwerk ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6 Leistungsänderungen).
Zugang zum elektronischen Projekt-Tool, Wiki, Kundenbereich
Lightwerk betreibt elektronische Projekt-Tools (Wiki, Kundenbereich, Test-Login), auf die über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum jeweiligen Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.
Der Kunde ist verpflichtet, Lightwerk unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Tool ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.
Termine
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Lightwerk nicht zu vertreten. Sie berechtigen Lightwerk, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Lightwerk wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
Rechte
Lightwerk gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das einfache Nutzungsrecht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Vertragszweck begrenzt.
Will der Kunde von der Lightwerk gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der Software-Applikation (z.B. HTML-Template, CSS) nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
Erlaubt ist die redaktionelle Bearbeitung (Ändern von Inhalten und Anpassung der Struktur) einer Website.Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken Lightwerk mit dem Link zur Homepage http://www.lightwerk.com/ zu nennen, mindestens in der Impressum-Seite.
Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Versand
Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann Lightwerk die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Lightwerk wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
Fremdleistungen
Lightwerk wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
Der Kunde ist verpflichtet, Lightwerk hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
Vergütung
Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Lightwerk berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
Bei einer Auftragssumme ab 10.000,- (zehntausend) Euro kann Lightwerk vom Kunden eine erste Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen. Ab einer Auftragssumme von 20.000,- (zwanzigtausend) Euro verpflichtet sich der Kunde zu einer solchen Anzahlung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der Lightwerk anwendbar, einzusehen unter http://www.lightwerk.com/ueber-uns/agb/verguetung/ .
Lighterk berechnet die durchgeführte Dienstleistung in Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Arbeitsstunden.
Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) Anwendung.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die Lightwerk im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
Kostenvoranschläge der Lightwerk sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Lightwerk schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird Lightwerk den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
Mängelansprüche
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Lightwerk ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn Lightwerk die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.
Haftung
Im Fall des Vorsatzes haftet Lightwerk unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet Lightwerk auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Fremdinhalte, Domain-Namen
Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Lightwerk nicht verantwortlich. Lightwerk ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte Lightwerk selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Lightwerk schad- und klaglos.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Lightwerk aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der Lightwerk.
Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde Lightwerk unverzüglich zu benachrichtigen.
Geheimhaltung, Referenznennung
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf Lightwerk den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Lightwerk übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mail geführt werden.
Datenschutz
Lightwerk ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies - etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. - Gegenstand des Vertrages ist.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der Lightwerk.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Lightwerk hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
Lightwerk, sofern nicht anders angegeben:
Lightwerk GmbH
Handelsregister AG Stuttgart - HRB NR. 22214
Geschäftsführer: Veikko Wünsche

